Wir sind Eigentümer einer Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bayern. Unserer Nachbarin hat man nun an die Wohnungstür einen "Türschließer" angebaut. Die Begründung dieser Maßnahme war, dass dies die Brandschutzverordnung vorschreibt, d.h. die Wohnungstüren müssen selbstschließend sein. Mir ist nur bekannt, dass Wohnungstüren "dichtschließend" sein müssen, damit der Brandschutz gegeben ist. Für Auskünfte wären wir sehr dankbar.