Hallo erstmal, mein Freund ist seit letzer Woche Mittwoch in Uhaft in der jva...ich habe direkt Donnerstags eine Besuchserlaubnis bei der Staatsanwaltschaft in Briefkasten geworfen, heute war bin ich mal vorbei gegangen und wollte nachfragen wie lange das ca dauert. Da meinte der Mann zu mir ich darf ihn nicht besuchen weil ich Verfahrensbeteidigte bin, was ich nicht verstehe weil ich damit garnichts zutun habe...Er meinte aber ich soll es in 2 Wochen nochmal versuchen...Ich bin im 8 Monat schwanger von ihm und würde ihn vor der Geburt gerne nochmal sehen...jetzt zur meiner Frage...Warum soll ich es in 2 Wochen nochmal versuchen, da hat sich ja an der Situation auch nichts geändert bzw da bin ich ja immer Verfahrensbetedigte...und wenn das Kind da ist darf ich ihn wenigstens dann besuchen das er seiben Sohn sehen kann? Danke im Voraus 😊