Ich habe die türkische Staastbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Es ist damit möglich, die Länder in der europäischen Union zu besichtigen. Ich habe gehört, dass das Schottland oder generell England das betreffende Visum von mir verlangt. Ich würde fragen, ob ich mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ins Schottland einreisen kann.