Hallo utschi,

Gutschriften im Kreditorenmanagement: Du hast Ware zurückgeschickt und bekommst dafür eine Gutschrift.

Bearbeitung: Kommt ganz auf das Unternehmen an, wie dass organisiert ist. Du bekommst die Rechnungen und Gutschriften und buchst diese im Rechnungswesenprogramm. Prüfungen können diverse sein, je nachdem wirst Du aber sicherlich die rechnerische Richtigkeit prüfen müssen, damit du die Rechnungen buchen kannst.

Mahnungsbearbeitung: Prüfen, ggf. Rechnungskopie anfordern, Zur Zahlungen unterschreiben lassen und dann bezahlen, oder einfach nur anrufen oder mail schicken, wann man bezahlt hat.

Mfg

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Seit 1. Januar 2010 gilt folgende Regelung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

a) Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

b) Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre

c) Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer

Aber: Sofern in einem Jahr ein Sammelposten gebildet wird, sind alle selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter über 150 und bis 1000 Euro darin aufzunehmen (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG). Es ist somit nicht zulässig, manche selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sofort abzuschreiben und andere in den Pool einzustellen. Wird kein Sammelposten gebildet, sind alle selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter über 410 Euro unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer abzuschreiben.

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Hier würde ich auch den Renaul empfehlen:

  • Unterhaltskosten günstiger (Versicherung/Steuer/Wartung/Verbrauch)
  • deutlich geringere Laufleistung
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Hallo MELiiSSER,

falls es nicht besser ist, einfach wieder zum Tierarzt gehen.

Falls es nicht ganz so schlimm ist, dann versuch es mit Streicheln und Beruhigen.

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Hallo JanaMaus,

die Beträge sind die zu zahlenden Beträge und die Retouren sind die Beträge die Dir gutgeschrieben wurden.

Letztendlich müsstest Du schnellstmöglich nachweisen, welche Ware Du zurückgeschickt und welche Du bezahlt hast.

Wenn Zahlungen oder Retouren fehlen: Nachweise raussuchen und dann mittels eingeschrieben Brief (Mach Dir vorher ne Kopie) die Nachweise an den Kundendienst schicken. Falls Du keine Nachweise hast = ZAHLEN, da Du die Beweislast hast.

Falls Du nicht reagierst, kommt das Inkassounternehmen, dann wird es erst richtig teuer.

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Hallo,

wenn Du in einem Ernergieunternehmen arbeitest und eine Ausgangs-Rg buchst, dass wäre es das Erlöskonto.

Wenn Du eine Eingangsrechnung buchen musst, wäre es Aufwand und müsstest es unter Stromkosten erfassten. Denn Nebenleistungen (Der Energiekostenzuschlag ist meiner Meinung nach eine Nebenleistung zum Strom) teilen das Los der Hauptleistungen.

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Hallo,

ja das ist so korrekt, wo bei Du bei der BilMoG-Abzinsung noch zusätzlich die zukünftigen Kosten und Preissteigerungen hinzurechnen musst:

Also Abzinsung UND zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigen!

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Hallo VickyW,

die ARGE wird das Erbe entsprechend anrechnen und daher nach dem Zufluss des Geldes die Leistungen an Euch erstmal einstellen.

Erst wenn das Erbe bis auf einen Freibetrag aufgebraucht ist, werdet Ihr wieder Gelder vom Staat bekommen.

Ihr könnt natürlich auch auf HArtz4 verzichten, aber dann ist es genauso: Ihr bekommt kein Geld mehr vom Staat.

Der Umzug in ein anderem Bundesland würde nur theoretisch helfen, in der Prax hilft es, einfach arbeiten zu gehen, notfalls als Putze..

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Hallo 3xotic22,

hast Du mal mit den Nachbarn gesprochen?

Ab 07:00 Uhr kannst Du sicherlich nichts mehr machen, denn Kinder dürfen halt spielen...

Evtl. kann der Nachbar/die Nachbarin ja darauf achten, dass morgens nicht so laut gespielt wird und ein bisschen die Hausordnung berücksichtigt wird.

Ist halt echt Mist, wenn die Wohnung zu dünne Wände hat.

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Hallo maikpaule,

also: Breitreifen vorne: Ja geht auch dort, musst auf die max. zulässige Reifenbreite und auf die TÜV-Fähigkeit achten. Hier kann Dich sicherlich das Smartforum oder aber ein Reifenhändler weiterhelfen

zum Motortuning: schau einmal hier: http://www.smartjw.de/

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Hallo Ripperlord,

frage einmal bei Deinem Händler oder bei einer Werkstatt nach, die können Dir das sicherlich sagen.

Die suchen dann anhand Deiner KFZ-Daten dass benötigte Ersatzteil.

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Hallo Schneckalino,

wenn Du am 14.9. das Geld überwiesen hast, wundert es mich, dass am 24.09. trotzdem das Auto noch stillgelegt wurde.

Du solltest auf jeden Fall einmal mit dem Landratsamt sprechen, ob die Entstempelung wirklich gerechtfertigt war und Sie Dir bei der Zulassung nicht entgegenkommen können.

Hattest Du die Zahlungsnachweise der Polizei gezeigt?

Achte zukünftig darauf Deine Versicherung sofort zu zahlen, da im ungünstigesten Fall Du keinen Versicherungsschutz mehr hast!

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Hallo Philipp,

Direkt vom Werk kaufen geht nicht, Du musst den Wagen über einen Händler bestellen. Du kannst den Wagen evtl. dort abholen (Werksabholung), kostet aber extra.

Geld sparen kannst Du besser, in dem Du Dir eine Tageszulassung organisierst. Frage einfach mal beim Händler um die Ecke nach. Dann steht zwar ein Vorbesitzer im Brief aber den kannst Du ja beim Wiederverkauf super erklären.

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Hallo Dj,

die 30 Tage gelten nur dann, wenn

  1. keine abweichende Frist vereinbart wurde
  2. keine Zahlungsfrist angegeben ist
  3. im Vorwege keine Mahnung versandt wurde.

Also im Klartext: Es wurde eine verlängerte Zahlungsfrist von 120 Tagen vereinbart, sodass der Verzug auch erst nach 120 Tagen eintreten kann.

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