Hallo,

zur Zeit bin ich schon 4 Wochen krank geschrieben, möchte aber gerne einen Arbeitsversuch machen, obwohl die Krankheit sich nur gebessert hat und nicht ganz weg ist. Ich habe eine Art "Tennisarm" und arbeite am PC, vielleicht ist der Schmerz nicht mehr so schlimm, dass er mich wirklich beim Arbeiten stört, denn ich möchte eigenlich nicht so lange krank sein.

Wie werden die Krankheitstage berechnet, wenn der Arbeitsversuch nach ca. 2 oder 3 Tagen schon wieder misslingt.? Kann es hier zu Problemen beim ev. Anspruch auf Krankengeld geben, wenn die weitere Krankmeldung dann nochmals über 2 Wochen hinaus geht uns somit die 42. Krankheitstage überschritten werden?

In einer Internetseite über Krankengeld habe ich folgenden Praxistipp gefunden, und frage mich jetzt, ob hier die lückenlose Attestierung auch verloren geht, wenn mann einige Tage nicht krankgeschrieben war:

Für einen Anspruch auf Krankengeld ist es wichtig, auf eine lückenlose Attestierung durch den Arzt zu achten. Der Anspruch entsteht erst einen Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Spätestens am letzten Tag der Krankschreibung muss also beim Arzt ein neues Attest ausgestellt werden. Auch das Wochenende zählt bei der Berechnung mit. Ist das ärztliche Attest beispielsweise bis Freitag gültig, ist spätestens an diesem Tag der Arzt aufzusuchen. Ein Arztbesuch am Montag ist bereits zu spät. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einer Kündigung vom Arbeitgeber, kann der Anspruch auf Krankengeld durch eine nicht lückenlose Attestierung verloren gehen.

Wer kann mir bei dieser Frage helfen? Vielen Dank.