Ich bin gelernter Schornsteinfeger. Zum 1. Die Schornsteinfeger Innung ist lediglich der Zusammenschluß der einzelnen Schornsteinfegerbetriebe. Seit dem Das Schornsteinfegergesetz geändert wurde, gibt es die Bezeichnung - Bez. Schornstenfegermeister- nicht mehr. Für die Innung ist es kein " guter Deal", da sie kein Geld für die Tätigkeiten der einzelnen Schornsteinfegerbetriebe kassiert. Bezahlt wird die Handwerksinnung von den Schornsteinfegerbetriebe, die dort Mitglied sind, mit sogenannten Innungsbeiträgen. Zum 2. Dann habe ich noch einen Kommentar gelesen, der genau so " schachsinnig ist, wie der von " derwiky" . Geschrieben hat ein User Namens " kbra01, 21.10.2007" Was der User geschrieben hat ist total falsch. Innungsmeister sind alle die, die den Meistertitel führen dürfen und in der Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Schornsteinfeger wartet keine Öfen oder solche Verbrennungseinrichtungen, sondern er hat die Aufgabe der Kontrolle. Das nennt man Feuerstättenschau, die regelmäßig in Jahresabständen ( 5 Jahre) durchgeführt werden muß. Ein Nachweis der Kehr und Überprüfungspflichtigen Aufgaben wird im Kehrbuch des Schornsteinfegerbetrieb geführt und wird auch streng kontrolliert. Bei Personen und Sachschäden, die im Rahmen von Bränden und Tech. Versagen der Schornsteinanlage Anzeigepflichtig sind, kommt auf alle Fälle der Staatsanwalt zuerst zum selbstständigen Schornsteinfeger und wenn nötig dannrerst zum Betreiber der Feuerungsanlage. Zum Schluß noch eine Anmerkung zu den Gebühren, die Landesweit gelten, sind nicht von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie sind jedoch unter den einzelnen Bundesländer verschieden klassefiziert.

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