Ich bin Kleinunternehmer und bestelle meine Ware aus dem Ausland. Mir wird leider fast nie eine Rechnung mitgeschickt.

Meine Frage nun: Reichen Paypal Zahlungsbestätigungen aus bzw. können diese als Rechnung gelten?

Es geht mir nicht um die Vorsteuer, sondern darum, ob diese Rechnungen gültig sind damit ich sie meinen Ausgaben zuordnen kann in der EÜR am Ende des Jahres.

Diese Paypalzahlungsbestätigungen beinhalten die Summe, Art der Ware und Stückzahl, meinen Namen und Adresse, paypal Account des Verkäufers, E-Mail des Verkäufers.

Vielen Dank für Antworten!