Der Vermieter will wohl sein Haus mieterfrei an einen Käufer übergeben, das ist lukrativer für Ihn.
Der Vermieter ist verpflichtet das Heizöl auf seine Kosten zu besorgen, die Kosten dafür kann er in vollem Umfang auf den Verbrauch umlegen.
Der Vermieter ist sogar dazu verpflichtet günstig einzukaufen!
Wenn Ihr die einzigen Mieter seid, dann werden aber die Verbrauchskosten wohl in vollem Umfang bei Euch bleiben.
Der Vermieter ist NICHT verpflichtet die anderen Wohnungen im Winter zu heizen.
Dementsprechend werden Eure Heizkosten höher ausfallen.
Um das Haus frostfrei zu halten werden jedoch auch in den anderen Wohnungen im Winter die Heizungen anspringen. Der Verbrauch dort wird dann über die Heizukostenverteiler erfasst sein und muß in der Nebenkostenabrechung berücksichtigt werden.
Wenn Euer Warmwasser auch über die Zentralheizung bereitet wird und kein Öl mehr da ist, dann Mietminderung.
Wenn die Wohnung im Winter nicht beheizt werden kann, bis zu 100 % Mietminderung.
Nach der vorliegenden Beschreibung werdet Ihr einen Anwalt brauchen.
Viel Glück