Hallo liebe Fachleute! Meine Frau wird voraussichtlich in der nächsten Woche einen Auflösungsvetrag unterschreiben, weil sie sich in dem Kindergarten nicht mehr wohlfühlt und ab sofort auch in ihrer Wunscheinrichtung anfangen kann. Weil sie sehr lange für den alten Träger beschäftigt war, stellen sich nun folgende Fragen: Hat sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld für 2012, auch wenn der Vertrag z.B. zum 15.11. aufgelöst wird? Kann der Arbeitsgeber ggf. gezahlte Zuwendungen wieder zurückfordern?

Über schnelle Antworten würden wir uns sehr freuen, weil davon natürlich auch unsere "Taktik" beeiflusst wird. 1000€ verschenkt man schließlich nicht so gerne :-) Gruß Toto