Hallo zusammen, Mein Problem: In meiner unmittelbaren Nachbarschaft sollen sog. Stadtvillen neu gebaut werden. Im B-Plan (noch im Aufstellungsprozess) sollen Gebäude mit 3 Vollgeschossen möglich werden. Da sich aber die gesamte Gebäudehöhe also inkl. Dachausbau / Staffelgeschos etc. oder gar in Verbindung mit Parterregeschoss auf den Schattenwurf auswirken wid, versuche ich nun herauszubekommen, was der Investor / Bauherr denn so alles zaubern kann, ohne die geforderte Grenze "3 Vollgeschosse" zu überschreiten. Für den Bauhern spielt natürlich jedes - wie auch immer genanntes Geschoss - eine wichtige Rolle. Wenn ich im Garten sitze interessiert mich freilich nur die absulute Höhe des Gebäudes. Also meine Frage: Was kann man max. aus "3 Vollgeschossen" in Hessen herausholen ?