Hallo Freunde,
ich fange am 1.09 mit einem FSJ an. Nun hat mir die Einsatzstelle per Email mitgeteilt, ich darf keinen sozialpflichtigen Nebenjob annehmen, in dem Monat vorher. Das habe ich dazu gefunden: "Wird im Anschluss an eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung ein Freiwilliges Soziales Jahr geleistet, wird bei der Bemessung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung die monatliche Bezugsgröße zugrunde gelegt. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt z. B. vor bei der kurzfristigen Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Ableistung eines sozialen Jahres. Gibt es einen Zeitraum von vier Wochen zwischen der Beschäftigung und dem FSJ liegt kein Anschluss vor. Nicht sozialversicherungspflichtig sind geringfügige Beschäftigungen zwischen Schulentlassung und FSJ." Nun meine Frage: Ich bin doch erst ab dem 1.09 dort? und mein Nebenjob würde vom 27.07- maximal 10.08 gehen. Darf mir die Stelle das wirklich verbieten? Und wieso? Hat jemand Erfahrungen damit? LG