Hallo... Meine Nichte die Körperlichbehindert (stufe 3/100%) ist hat vor 4 wochen entbunden und ist seit dem mit dem Ehemann und das baby im Krankenhaus weil das baby ein früchen war.

Zur Zeit haben die kein Unterkunft aber es wurde bereits eine wohnung gefunden und auch bei jobcenter genähmigt der vertrag wartet nur noch auch ein unterschrift.

Ihre ehemalige Betreuerin hat das Jugendamt eingeschaltet und vor 3 Wochen haben wir uns zusammengesetzt um eine lösung zu finden.

Damals wurde noch nicht klar ob die beiden bzw vater mutter in der lage sind das baby zu pflegen und deshalb wurde das FamilienGericht eingeschaltet. Der termin beim Gericht steht vor.

Da es heute aber vom krankenhaus bescheinigt wurde das die Mutter u. Vater das super hin kriegen, dass die das kind pflegen können und auch sehr zuverlässig sind.

Das Jugendamt ist in der meinung das die erst mal in eine eltern kind einrichtung gehen. Die wir auch möchten aber natürlich mit dem wille später eine eigene wohnung zu haben. Weil es leider auch wegen die flüchtlinge nicht leicht ist eine freie stelle zu finden, wurde vom jugendamt kontroliert das die erst mal zu der mutter des mutters gehen bzw zu der oma. Die wohnung wurde bereits vom j.amt kontrolliert ob es angemessen ist.

MEINE FRAGE... 1. Der termin ist nach paar tagen und habe einen anwalt organiesirt. Wie hilfreich kann das sein vor gericht?

Obwohl wir bereits schon eine barriere freie wohnung für die Familie gefunden haben u. auch für das jobcenter angemessin ist und zum 15. der vertrag anfangen kann. Könnte es passieren das der Richter sagt "nein geht nicht"?

Bescheinung vom krankenhaus das die in der lage sind das baby zu pflegen würde das reichen oder?

Und kann es passieren das die das baby weg nehmen??? Kindswohlgefährdung