Hallo Ihr Lieben :)

Ich besuche die 10. Klasse und wie man weiß, steht bald das Betriebspraktikum an. Normalerweise gibt die Schule einem dafür 2 Wochen frei, ich glaube man wird die Zeit früher in die Sommerferien geschickt. Nur unsere Schule muss wieder Extravaganz zeigen und uns 1 Woche der Herbstferien stehlen. Das heißt wir bekommen eine Woche frei für 2 Wochen (Pflicht-)Praktikum.

Die Frage ist, darf die Schule das so anordnen oder wird gegen Regeln im Schulgesetz verstoßen?

'Wow, eine Woche, der Weltuntergang... Kinderscheiß' werden sich sicher einige denken. Aber unsere Schule hat vor ein paar Jährchen das sogenannte Projekt 'Soziale Teilhabe' ins Leben gerufen. Jeder Schüler leistet pro Halbjahr 20 Stunden in einer Einrichtung (wie zB Seniorenheim, Kindergarten etc.) ab- in seiner Freizeit. Während der Schulzeit komme ich zu etwas nicht, das heißt jede Sommerferien verbringe ich 2 Wochen damit, demenzkrankte Menschen zu 'füttern', die Arbeit ist nicht unbedingt leicht. Nach dem Mist bin ich fertig für den Tag.. Wirklich keine andere Schule lässt sich so etwas einfallen, vor allem keine so 'leistungsstarke', wir werden wirklich ziemlich gefordert. Die Idee die sich hinter diesem Projekt versteckt finde ich auf jeden Fall gut, jedoch die Umsetzung ist nicht ganz geglückt.

Deshalb sehe ich die Frage zu dem Praktikum als nicht so bedenklich und 'arrogant'.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal über korrekte und hilfreiche Antworten :-)