Hallo, meine Oma verstarb. Durch meinen zuvor verstorbenen Vater bin ich Erbe erster Ordnung.Ok soweit habe ich das verstanden.

  1. Wird mich das Nachlassgericht dennoch kontaktieren, obwohl kein Testament vorliegt? Oder wird das Nachlassgericht nur die offensichtlichen Erben (hier die Brüder von meinem Vater) kontaktieren?

  2. Per Gesetz bin ich seit Kenntnisnahme schon Erbnehmer. Jetzt habe ich 6 Wochen (heute nur noch 10 Tage) das Erbe abzulehnen. Beginnt diese Frist mit Kenntnisnahme vom Tod der Oma, oder erst wenn ich einen Brief vom Nachlassgericht erhalte?

  3. Habe ich das Recht auf Einsicht der Bankunterlagen meiner Oma? Meine Verwandten haben gesagt, dass Oma kein Geld hatte. Nur möchte ich das selber prüfen. Da ich den Verdacht habe, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Habe ich das Recht auf Herausgabe der Bankunterlagen?

  4. Verstehe ich das richtig, dass Nachlassgericht bestätigt nur das ich Erbe bin (Bsp. Erbschein oder Testamentseröffnung). Das Gericht hilft mir nur die Unterlagen einzufordern, wenn ich um Herausgabe der Unterlagen Klage. Ist das so korrekt?

  5. Wie kann ich sicher sein, dass alle Unterlagen vollständig sind? Meine Onkels könnten ja versucht sein, ein Sparbuch zu unterschlagen. Wie kann ich das prüfen und mir sicher sein, dass mir alle Vermögensverhältnisse tatsächlich offen gelegt wurden/werden?

  6. Letzte Fragen ;) Wenn ich einen Pflichtanteilsanspruch auf Schenkungen der letzten 10 Jahre (Von Oma auf Onkels) erhebe, muss ich diesen selber berechnen? Oder macht dies dann das Nachlassgericht für mich?

Vielen dank im Voraus.