Hallo, wer kann mir/uns weiterhelfen? Es gibt schon viele ähnlich gelagerter Fälle aber leider passen diese dann doch nicht genau zu meiner/unserer Frage:

Sachverhalt: Unser Verein ist ein eingetragener Verein. Laut Satzung gibt es einen 1. Vorstand und einen 2. Vorstand (Stellvertreter) welche beide Vertretungsberechtigt sind (Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2.Vorsitzenden vertreten. Die Vorsitzenden sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.). Im Sommer 2014 fanden entsprechende Wahlen statt. Beide Vorstände wurden turnusgemäß auf 2 Jahre gewählt. Zum 31.12.2014 ist der 1. Vorstand zurück getreten. Der 2. Vorstand hat nun laut eigener Aussage das Amt kommissarisch übernommen und will dies bis 2016 auch so weiterführen, obwohl im Juni 2015 eigentlich wieder eine ordentliche Generalversammlung (turnusgemäß ohne Neuwahlen) stattfinden würde.

Frage: Für welchen Zeitraum kann ein Stellvertreter das Amt des 1. Vorstandes ausführen. Gibt es für die Mitglieder eine Möglichkeit, bei der nächsten Sitzung die Wahl eines neuen 1. Vorstandes durchzuführen (wir hätten gerne 2. Vorstände)??? Wenn ja welche