Hallo,

heute wurde ich von einer Nachbarin angesprochen. Und zwar geht es um folgendes Thema: Darf unser abgemeldetes Auto, das nur in der Garage (dort stehen ca. 20 Autos) steht und mit dem wir nicht mehr fahren, in der Garage rückwärts eingeparkt stehen? An der Wand sind die typischen Schilder "Bitte vorwärts einparken" angebracht. Ich habe im Internet schon geschaut, aber für diesen speziellen Fall nichts gefunden (oder es übersehen ;) ) Meiner Meinung nach geht es bei dem Schild darum, dass die Wand durch die Abgase nicht verschmutzt wird und allgemein die Brandgefahr nicht unnötig erhöht wird. Dies ist ja nicht der Fall, wenn es wirklich nur da steht. Wie sieht da mein Recht aus?

Ich danke für eure Antworten im voraus :)

LG, larasio...