Muss mir mein Arbeitgeber arbeitsrechtlich eine Freistellung für meine Reha-Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben aushändigen?

Ich bin seit Januar 2019 krankgeschrieben, habe eine Reha hinter mir und mittlerweile auch meinen Bescheid seitens der RV erhalten, dass ich Ende diesen Monats meine o.g. Maßnahme beginnen kann.

Mein Beschäftigungsverhältnis ist als ruhend gestellt. Ich strebe die innerbetriebliche Versetzung an, da ich auf ärztlichen Rat hin nicht mehr in meinem bisherigen Bereich arbeiten sollte.

Nun ist es so, dass ich vor einigen Wochen bei meinem AG einen Freistellungsantrag gestellt habe. Den benötige ich dringend; ohne diesen kann ich meine Maßnahme nicht starten, weil ich ab diesem Zeitpunkt aus der AU muss.

Nachdem ich 2 Wochen nichts hörte, erinnerte ich nochmal höflich an mein Anliegen und setzte eine Frist. Nun sind wieder 2 Wochen vergangen, und ich habe bis dato keine Freistellung erhalten.

In knapp 3 Wochen beginnt meine Maßnahme, die mir sehr wichtig ist und ich sehr dankbar bin, sie genehmigt bekommen zu haben. Doch so allmählich mache ich mir Sorgen, denn mir läuft die Zeit davon.

Sämtliche Kopien von wissenswerten Schreiben, die ich im Rahmen meiner Reha-Maßnahme seitens der RV erhalten habe, hat mein AG vorliegen. Hieran kann es also nicht liegen.

Nun hoffe ich, dass eine kompetente Person oder Jemand, der mein Geschildertes selbst schon erfahren musste mein Dilemma liest und mir mit seinem Rat helfen kann.

Ich bitte um nur ernstgemeinte, sinnvolle und hilfreiche Nachrichten. Alles Andere halte ich für unnötig. Vielen Dank dafür!

Recht, Ausbildung und Studium
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