Ähnliche Tätigkeitsübertragung Zeitarbeitsfirma?

Hallo, ich hätte eine Frage. Es geht um eine Person, die seit längerem über eine Zeitarbeitsfirma in der Küche als Beikoch ohne IHK-Abschluss eingestellt wurde. Er ist "nur Hauswirtschaftshelfer" und hat auch einen Nachweis darüber. Im Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Zu den üblicherweise anfallenden Tätigkeiten des Mitarbeiters gehört insbesondere: Ausführung von Küchentätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.. Im Übrigen wird auf das dem Mitarbeiter bekannte Tätigkeitsprofil verwiesen.

-- Der Mitarbeiter darf vorübergehend mit gleichwertigen, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden, auch berufsfremden Aufgaben betraut werden." --

Nun ist es leider so, dass manche Köche beim Arbeitsplatz ihn nicht als Koch bzw. Beikoch sehen und erzählen den Chefs, dass er für diese Arbeit nicht geeignet ist & das, obwohl er dort schon seit über einem Jahr angestellt ist. Die Chefs hören auf diese gewissen Personen und setzen ihn daher nicht mehr als Koch bzw. Beikoch ein.

Im Arbeitsvertrag steht, dass er vorübergehend mit gleichwertigen Kenntnissen betraut werden darf. Uns stellt sich nun die Frage, wie lange dieses "vorübergehende" gehen soll/darf, schließlich ist er nicht als Spülkraft eingestellt sondern als Beikoch ohne IHK-Abschluss.

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen, das wäre total lieb. Vielen Dank im Voraus!

Arbeit, Arbeitsvertrag, Zeitarbeit
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