Hallo, unser zur Bedarfsgemeinschaft gehörender Sohn hat eine Kochlehre begonnen. Dort erhält er als Geldwerten Vorteil (also nur zur steuerlichen Berechnung) Kostgeld, das aber gleich auch wieder abgezogen wird. Das Jobcenter rechnet ihm das aber als Einkommen an und kürzt entsprechend, obwohl das ja kein Geldzufluß ist. Das kann man ja auf der Lohnabrechnung nachvollziehen. Ist das korrekt? Ich habe jedenfalls ersteinmal Widerspruchspruch eingelegt. Kann mir jemand was dazu sagen?