Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit in einem Bekleidungsgeschäft Gegenstände im Wert von ca 40 Euro entwendet.Der Ladendedektiv hat mich bei dieser Tat gesehen.Ich habe die Tat zugegeben und die Gegenstände zurückgegeben.Ich musste daraufhin eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro bezahlen. Nun habe ich von der Polizeidirektion einen Brief bekommen, in dem steht, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl geführt wird. Ich habe das Blatt mit den schriftlichen Äußerungen zum vorliegenden Sachverhalt ausgefüllt und die Straftat zugegeben. Womit muss ich jetzt rechnen?Bekomme ich erneut Post der Polizeidirektion?Muss ich den Wert des gestohlenen Gegenstände ersetzen und womöglich noch einen Geldbetrag zur Strafe zahlen?Kann ich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen? Das war meine erste Strafe, und ich bin noch Schülerin.Wird das insofern vermerkt, dass z. B. Arbeitgeber Einblick dazu haben?Ich habe mich für diverse Studienplätze beworben und habe nun Angst, deswegen abgewiesen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

A. K.