Wir wollen einen Hundesalon im Doppelhaus errichten und benötigen deswegen einen Bauplan bzw. eine Nutzungsänderung. Es ist folgende Situation. Wir haben eine Doppelhaushälftein in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Unser Eingang befindet sich an einem Eigentümerweg (mit uns insgesamt 4 Eigentümer, die alles Ihr Einverständnis abgegeben haben). der Eingang der anderen Doppelhaushälfte liegt an der Haupterschließungsstraße. Nur haben wir einen Bescheid bekommen mit folgendem Inhalt: "Von der Art der baulichen Nutzung entspricht ein Hundesalon einem sonstige nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Diese sind in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nur ausnahmsweise zulässig. Der einschlägige Bebauungsplan enthält für solche Gewerbegebiete jedoch noch weitergehende Regelungen. Demnach werden sonstig nicht störende Gewerbegebiete nur für solche Grundstücke zugelassen, die direkt von den Haupterschließungsstraßen erreichbar sind., also nicht in den Wohnzonen liegen. Da ihr Grundstück in so einen Wohnzone liegt und über einem Eigentümerweg erschlossen wird ist der Hundesalon auch nichts ausnahmsweise zulässig." So nun unsere Frage, ob wir da noch eine Chance haben die Genehmigung durchzubekommen.