hallo,
hatte vor einiger zeit einen unverschuldeten autounfall - jemand ist mir hinein gefahren. der verschulder hat dies gleich seiner versicherung gemeldet und die schuld anerkannt. nachdem ich ein gutachten erstellen ließ (bei einem autohändler meines vertrauens in meiner nähe und von einem unabhängigen und geprüften sachverständigen) und dies an die gegnerische versicherung schickte, kam ein schreiben zurück, dass sie dieses gutachten nach technischer prüfung und vergleichswerkstattvergleich nicht vollständig akzeptieren würden.
die technische prüfung (wohl ein gegengutachten) kam fast auf die gleiche summe...!eine vergleichswerkstatt in ca. 15 km entfernung würde jedoch den schaden reparieren für ca. 1000 euro weniger, dementsprechend haben sie mir dann auch nur 2/3 des betrages auf mein konto überwiesen...
ist dies in ordnung? wie ist die rechtslage dazu? bitte nur antworten die es genau wissen und keine vermutungen...vielen dank!