Das islamische Urteil bezüglich einer Zwangsehe ist folgendes

Es besteht Konsens, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird, einen bestimmten Mann zu heiraten. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn der Mann gezwungen wird. Allgemein gilt: Wenn einer oder beide künftige Ehepartner zum Zeitpunkt des Ehevertrages einander nicht heiraten wollen, aber gezwungen werden (durch Gewalt oder Androhung derselben), ist diese Ehe ungültig.

Die korrekte und aufrichtige Absicht zum Führen einer Ehe ist zwingend erforderlich - und dies auch unabhängig von der Frage von Zwang.

Jedesmal, wenn das Ehepaar miteinander schläft, begehen sie Unzucht und beide tragen die Schuld. Derjenige, der gezwungen wird auch, weil er sich zwingen lässt.

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