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Antwort
Schön, daß der Föderalismus hier offensichtlich unterschiedliche Vorschriften hervorgebracht hat. Zumindest für Köln gilt nach der Hundesteuersatzung: "außerhalb (vom Grundstück) ist die Marke von dem Hund sichtbar zu tragen". Das schließt den Schlüsselbund des Hundehalters definitiv aus. Desweitern muß der Hundehalter die Marke auf Verlangen vorzeigen können. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn -warum auch immer- zuhause eine Kontrolle wäre, wo der Hund die Marke nicht tragen muß. Ob es Probleme mit den Bediensteten gibt, wenn die Marke am Schlüsselbund vorgezeigt wird, sei einmal dahingestellt. Vorschrift ist, daß der Hund sie am Halsband trägt. Soweit zur Rechtslage im "hillije Kölle".