Hallo, ich befinde mich in der Privatinsolvenz und seit 1 Jahr in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Im Sept. 2008 bin ich in meine jetzige 2-Raum-Wohnung eingezogen und habe dafür Genossenschaftsanteile in Höhe von ca. 800,- € gezahlt. Diese wurden von mir in monatlichen Raten beglichen, weil ich erwerbsunfähig berentet bin und mein Einkommen weit unter dem Pfändungsrahmen liegt. Ohne mich zu informieren hat mein Insolvenzverwalter die Wohnungsgenossenschaft angeschrieben und nach Ablauf diesen Jahres um die Überweisung der Anteile auf sein Verwalterkonto gebeten. Diese haben ihm mitgeteilt (habe Kopie erhalten), dass nach Ablauf 2010 die Anteile überwiesen werden und ich somit nicht mehr Genossenschaftsmitglied bin. Sollte dann Nachfrage nach meiner Wohnung bestehen, so müßten sie mir kündigen. Ist das zulässig? Dürfen die Anteile gepfändet werden? Ich bin zu 80% (unbegrenzt) schwerbehindert und ein Umzug ist weder körperlich noch finanziell zu realisieren. Wer weiß Bescheid?

Liebe Grüße kwaheri