Ich habe bei einem Autohaus eine "Bestellung" für 1 Auto unterschrieben (keine "verbindliche" Bestellung!). Nun will ich nach 1 Woche von dieser "Bestellung" zurücktreten. Das verweigert mir der Autoverkäufer und läßt mir durch einen Anwalt mitteilen, daß ich das Auto abnehmen muß (mit Termin) und den Preis zahlen muß . Dazu kommt noch die Rechnung vom Anwalt in Höhe von ca. 750 € !!! Ich habe gehört , daß nur eine "Verbindliche Bestellung" verbindlich ist und die allgemeine "Bestellung" innerhalb von 4 Wochen durch eine "Bestellbestätigung" bestätigt werden muß, ansonsten sei die "Bestellung" (der Kauf) ungültig geworden. Gute Frage : Ist das ein juristischer Formfehler, der mir zum Rücktritt vom Kauf verhilft ???