Guten Abend zusammen,

ich habe bereits umfassend recherchiert jedoch keine Antort auf meine Frage gefunden.

Folgender Fall: Ich wohne in einem 3-Famien-Haus in der Souterrain-Wohnung. Eine Gartennutzung ist mir NICHT gestattet. Der Garten wird und darf auschließlich von der Partei im Erdgeschoss genutzt werden. Nun meint die Vermieterin, dass der Garten von der Partei im Erdgeschoss nicht ausreichend gepflegt wird. Daher wird nun ein Gärtner für 1.000 Euro beauftragt, der die Büsche schneidet, Unkraut jätet usw. Nun wird mir gesagt, dass ich von den Kosten zur Gartenpflege 1/3 (also jede Partei zahlt 1/3 = 333€) tragen muss, obwohl ich nicht einen Fuß in den Garten setzen kann/darf.

Der Vermieter begründet es damit, dass ich auf den Garten schaue aus dem Fenster...

Wie ist hier das Gesetz? Kann mit jemand helfen?

Im Mietvertrag ist zum Garten übrigens garnichts geregelt. In keinem Satz.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Kurt