Familienversicherung endet durch Tod des Versicherten. Weil die Frist vom Tag des Todes des Versicherten bis zur Rentenantragstellung länger als 1 Monat war. siehe nachstehende Situation:

Am 22.3.14 verstirbt die Frau eines Rentners der zu seiner kleinen Rente Grundsicherung bezieht. Am 30.04.2014 stellt der Rentner Antrag auf Witwenrente.Heute am 22.5.14 ruft die AOK an und sagt, dass die Familienversicherung beendet ist seit dem Todestag der Ehefrau am 22.03.2014 und er müsse sich freiwillig weiterversichern um lückenlos versichert zu sein. Da die Rentenantragstellung erst am 30.04.14 gemacht wurde und dadurch die Monatsfrist nicht eingehalten wurde . Der Witwer hätte bis zum 22.04.14 die Rente beantragen müssen um weiterversichert zu sein. Woher soll der Rentner das wissen ? Die Versicherungsprämie für den Zeitraum vom 23.03. bis 30.04.2014 beträgt ca. 160,-- €. Der Todestag der Ehefrau ist doch der Kasse schon lange bekannt. Warum informiert die Kasse den Mitversicherten Grundsicherungsempfänger nicht eher ?
Hat die Kasse keine Info-Pflicht an den Mitversicherten ? Ist der Rentner nicht selbst versichert seit seinem 65. Lebenjahr , auch wenn die Rente klein ist ? Bitte um Hilfestellung. Danke

kunni