Hallo,

ich habe eine Handwerkerrechnung vom 31.12.2008, die Rechnung wurde mit Überweisung im Januar 2009 beglichen. Setze ich diese Rechnung bei der Steuererklärung 2008 oder 2009 ab? Ist das Jahr der Rechnungslegung oder der Termin der Überweisung entscheidend?

Vielen Dank Küka