Hallo zusammen, ich habe eine kleine Firma in einem Gewerbegebiet. Wenn ich meine Firma um 20 Uhr schließe, dann schließe ich auch das Tor, bei den Parkplätzen. Am Eingang den Parkplatz steht auch noch ein großes Schild, dass darauf hinweist, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und nur für meine Mitarbeiter und meine Kunden bestimmt ist.

Zu Beginn des Monats hat um die Ecke ein "religiöses Kulturzentrum" eröffnet. Besonders am Freitag abend, parken immer wieder Personen auf meinem Parkplatz die dieses Kulturzentrum besuchen. Wenn ich sie darauf anspreche, werde ich blöd angemacht. Bisher habe ich das Tor bis Mitternacht offen gelassen und habe es erst dann geschlossen als die letzten weggefahren waren. Das ist mir aber zu viel aufwand nochmal vom Sofa aufzustehen und zur Firma zu fahren.

Jetzt meine Frage: Darf ich um 20 Uhr einfach das Tor schließen obwohl noch fremde Autos darin parken oder mache ich mich dann wegen Nötigung schuldig? Wenn die betreffenden Personen die Polizei rufen, muss ich dann kommen und das Tor öffnen oder kann ich auf die Öffnungszeiten am Samstag verweisen?