Wir haben einen Wasserzähler, der noch nicht auf einem Bügel montiert ist. Ich habe gehört, dass ein solcher Wasserzählerbügel bzw. eine Wasserzählereinbaugarnitur Vorschrift ist. Wenn so eine Vorschrift/Gesetz/Verordnung existiert, welcher Paragraf bzw. Gesetzestext regelt das Ganze? Und wenn es Vorschrift ist, darf der Versorger auch ohne diese Einrichtung den Wasserzähler erneuern bzw. tauschen?

Folgende Problematik:

Der Wasserversorger hat den Wasserzähler getauscht und sich mit dem Fuß an der Wand abgestützt und so lange an meinem Hausanschlussrohr gezogen bis die Wasseruhr gepasst hat. Daraufhin habe ich mit dem Versorger telefoniert, der sagte es würde alles an diesem Bügel hängen, sonst hätte er nicht so an der Leitung herumbiegen müssen. Außerdem hätte er über die Zeitung bereits 2013 darüber in Kenntnis gesetzt, dass so ein Bügel Vorschrift sei.

Ende der Geschichte:

Ne Leitung die unter Spannung steht und der Versorger wills nicht gewesen sein, denn sie hätte vorher schon unter Spannung gestanden, was ein unabhängiger Installateur verneint hat.

Brauche dringen jemanden der sich auskennt und mir weiterhelfen kann!

Danke im Voraus!