Ich bin seit 4 1/2 Jahren nicht in meiner Wohnung gemeldet und will mich jetzt bei der Stadt melden. Ich zahle auch keine Rundfunkgebühren, die ich ja als Folge der Ummeldung zahlen müsste. Wie weit rückwirkend muss ich die Rundfunkgebühren zahlen? Ich habe gelesen, dass man nur 3 Jahre rückwirkend zahlen muss. Das war allerdings noch zu GEZ zeiten. Ist das immernoch korrekt? Und hat jemand Erfahrung wie hoch das Bußgeld für die 4 1/2 -jährige Verspätung bei der Ummeldung ist?