Hallo Freunde, brauche dringend einen Rat von euch.wir haben Hundewelpen(Hobbyzucht) zu verkaufen.Eine Familie war bei uns ,und war auf den ersten Blick auch in Ordnung.Wir dachten ,das man den Leuten wohl einen Hund geben könnte.Die familie wollte sich zwischendurch öfter hören und sehen lassen.Dieses tat sie leider 3 Wochen nicht.Leider hat nun der welpe schwer Durchfall bekommen,worüber ich die Familie natürlich in Kenntnis setzen mußte.Als ich dieses Tat ,würde ich von der Frau gleich angepöbelt,und sie würde den Hund abholen wollen.Ich sagte zu ihr ,das ich auf keinen Fall ein Tier rausgebe ,was Durchfall hätte.Dann fing sie gleich an zu schreien,sie würde den Hund sofort haben wollen,den Durchfall würde sie schon in den Griff bekommen.Nachdem sie dann mit der Polizei und Anwalt drohte war klar,sie bekommt den Hund nicht.Nun hat die Familie eine Anzahlung gemacht von 50 Euro (Kaufpreis 450)und dafür nur eine Quittung bekommen, wie folgt: Anzahlung französische Bulldogge 50 euro,mit meiner Unterschrift.Kann ich von diesem mündlichen Verkauf zurücktreten,und wenn ja ,wie?Wollte ihr ihre Anzahlung zurückgeben ,das wollte sie aber nicht. Danke im vorraus,für evtl.Antworten