Hi Freunde,
Finanzamt will Unterstützungsleistung im Jahr 2016 nicht in voller Höhe anerkennen:
Vater wird mit 1500 € Unterstützungsleistung unterstützt, sein Einkommen= 8.700. Von diesem Einkommen zahlt er 1000 an SV. Somit mindert sich sein Einkommen um 1000, also auf 7.700.
Höchstbetrag im Jahr 2016 beträgt 8.652. Somit sollte sich für die Steuer ein anzuerkennender Unterhaltsbetrag von 952 (=8652-7700) ergeben. Die Minderungsbeträge Freibetrag (624€) und Kostenpauschale (180€) habe ich ersteinmal weggelassen.
Nun sagt das Finanzamt, so glaube ich, das ich die SV von meinem Vater bezahlt haben muss, damit meine Unterstützungsleistung i.H.v 952 anerkannt wird.
Ersten Schreiben vom Finanzamt: "Gemäß § 33a Abs. 1 S.1 EStG handelt es sich bei den 8.652,- € um einen Höchstbetrag. Grundsätzlich dürfen nur die tatsächlich geleisteten Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden. Geleistete Versicherungsbeiträge erhöhen diesem Betrag, sofern diese nachgewiesen werden. Da bislang ausschließlich geleistete Unterhaltszahlung in Höhe von 1.500,- € nachgewiesen wurden, erfolgt keine Erhöhung des Höchstbetrages. Demnach ergibt sich ein ungekürzter Höchstbetrag von insgesamt 8.652,- €. Dieser Betrag ist um die Einkünfte der unterstützten Personen zu kürzen. Gemäß ihren Angaben beliefen sich die Einnahmen des Vaters 2016 auf insgesamt 8.700,- €. Nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrages für Leibrenten (102€) ergibt sich ein abzugsfähiger Betrag in Höhe von 48€. Die von Ihnen aufgeführten Sozialbeiträge (1.000), Freibeträge (624€), Kostenpauschale (180€) mindern nicht die Einkünfte Ihrer Eltern. Demnach sind die geleisteten Unterhaltsleistungen in Höhe von 48€ abzugsfähig.
"Zweites Schreiben vom Finanzamt: "Da Sie die geleisteten Versicherungsbeiträge nicht nachgewiesen haben, erfolgt keine Erhöhung des Höchstbetrages." Ich bin ganz baff und weiss echt nicht, wie ich argumentieren soll. Was habe ich mit den SV meines Vaters zu tun? Ich unterstütze doch nur. Im Netz habe ich 1000 Berechnungsgrundlagen, wo SV, Freibetrag und Kostenpauschale das Einkommen des Unterstützenden mindert, aber leider ohne Gesetzesquellen. Eins davon hatte ich dem FA auch gegeben.
Daher benötige ich für meinen Einspruch eine gesetzliche Quelle. Das -die SV das Einkommen der unterstützten Person mindert oder den Höchstbetrag erhöht und ich nichts mit der SV meines Vaters zu tun habe. -Das meine Unterstüzungsleistungen doch irgendwie anerkannt werden, gesetzliche Grundlage.
-Da ich das Finanzamt nicht verstanden habe, wäre mir auch eine von euch passende Antwort genehm.
LG