Gehen wir davon aus, dass von Person A das Handy von der Polizei beschlagnahmt wurde und darauf ein Whatsapp Chatverlauf von vor 3 Jahren (2017) ist, in dem Person A bei Person B 5g gekauft hat. Person B war zu diesem Zeitpunkt noch unter 18.

Hat Person B jetzt eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Handys zu befürchten, wenn er schon bei einer Vorladung der Polizei erschienen ist? (Wohnhaft in Bayern)