Hallo,

als Beamter/Beamtin braucht man die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung normalerweise ja nicht. Ich habe gehört, dass man sich die Beiträge, die man doch schon gezahlt hat, zurückholen kann, wenn man nicht länger als 5 Jahre eingezahlt hat. Kann das jemand bestätigen? Wenn ja, was muss ich machen, damit ich das Geld zurückbekomme?

Danke schonmal für eine Antwort.