Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

mittleren Dienst

Voraussetzung: Realschulabschluss Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung Eingangsamt: Polizeimeister

gehobenen Dienst

Voraussetzung: FHR/Abi Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar

höheren Dienst

Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

Bayern

Baden-Württemberg

Schleswig-Holstein

Berlin

Brandenburg

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Mecklenburg-Vorpommern

Thüringen

Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere, bundesweit einheitliche Voraussetzungen sind unter anderem:

Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG.

Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich demokratische Grundordnung

in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben

nicht gerichtlich bestraft sein

psychische und physische Eignung

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Mache eine Anzeige.

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Nur wegen 10 Euro

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Natürlich kann das der Anwalt erfahren.

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gehe zur Dienststelle und kläre es dort

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Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

mittleren Dienst

Voraussetzung: Realschulabschluss Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung Eingangsamt: Polizeimeister

gehobenen Dienst

Voraussetzung: FHR/Abi Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar

höheren Dienst

Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen

Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

Bayern

Baden-Württemberg

Schleswig-Holstein

Berlin

Brandenburg

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Mecklenburg-Vorpommern

Thüringen

Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben. Weitere, bundesweit einheitliche Voraussetzungen sind unter anderem:

Deutsche Staatsangehörigkeit Gem. Art. 116 GG.

Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich demokratische Grundordnung

in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben

nicht gerichtlich bestraft sein

psychische und physische Eignung

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Fuß eines Fußgängers überfahren beim Parken. Keine polizei, keine zeugen

Gestern Abend fand ich eine Parklücke, ordnete mich ein und hab das Parken vorbereitet. Ich schaute in die Spiegel und niemand war zu sehen, also fuhr ich rückwärts an. Es war dunkel und es war nicht alles sehr sichtbar. Ich hörte nurnoch ein lautes Aufschreien, öffnete die Türe und sah eine Frau am Boden und Hat laut geschrien und mir andauern vorgeworfen dass ich über ihr Fuß gefahren bin. Ich stoppte sofort, half ihr hoch und bietete ihr an sich erstmal ins Auto zu setzten um Sich beruhigen, dabei fiel mir auf, dass sie Kopfhörer in den Ohren hatte und Musik hörte. Sie war sehr hysterisch. Ich bietete ihr ebenfalls an sie ins Krankenhaus zu fahren, lehnte sie aber ab. Wir einigten uns darauf, dass sie nicht die Polizei einschaltet. Hinzuzufügen ist, dass sie danach normal laufen konnte, jedoch meinte sie,dass es ihr sehr sehr wehtut und sie glaubt, dass es gebrochen sei. Sie hat sich öfters mitten im Gespräch sich förmlich gezwungen zu weinen, was Mich vermuten lässt, dass sie versuchen wird Schmerzensgeld zu fordern. Habe ihre meine Personalien gegeben. Ich fuhr los, haltete an der anderen Straßenseite an und beobachtete sie und sah dabei, dass sie wirklich sehr normal und auch schnell gelaufen ist und sich sogarnoch mit Passanten unterhalten hat!.Nun meine Frage, was würde passieren falls sie sich doch zur Polizei wendet, Anzeige erstattet und hinzu noch Schmerzensgeld fordert?

Ps.: Ich bin kein Unmensch und verstehe es auch, dass es wehtat. Aber sehe nicht ein, dass sie in meiner Gegenwart versucht mir weiss zu machen, dass sie nicht laufen könne.

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beim nächste mal die Polizei noch am tatort verständigen

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die Farbe ist Blau,Rot gibt es nicht.

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sag die wahrheit

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gehedort hin,frage nochmal

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Bad Lieutenant

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Du bekommst Hausverbot, deine Eltern werden informiert du bekommst sozialstunden oder eine geldstrafe

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ohne rechnung nichts

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das ist eig. strafbar

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die merken sich alles

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Ja die Polizei darf so was

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