Voraussetzungen:
Es gibt bei der Polizei einen
mittleren Dienst
Voraussetzung: Realschulabschluss Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung Eingangsamt: Polizeimeister
gehobenen Dienst
Voraussetzung: FHR/Abi Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
höheren Dienst
Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat
Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:
Bayern
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Berlin
Brandenburg
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern
Thüringen
Hamburg
In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.
Weitere, bundesweit einheitliche Voraussetzungen sind unter anderem:
Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG.
Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich demokratische Grundordnung
in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben
nicht gerichtlich bestraft sein
psychische und physische Eignung