Ich bin zwar nur erlernter Kaufmann, aber in "Staatsbürgerkunde und Rechtslehre" lautete die Def. für das Recht im objektiven Sinn folgendermaßen: DAS RECHT IM OBJEKTEN SINN IST DIE SUMME ALLER NORMEN, DIE DAS ZUSAMMENLEBEN DER MENSCHEN REGELN UND DIE MIT ZWANGSGEWALT AUSGESTATTET SIND." Normen sind Richtlinien für menschliches Verhalten. Es gibt demnach Normen des Rechts, Normen der Moral und Normen der Sitte. Zwangsgewalt bedeutet, dass der Staat dem Einzelnen zwingend und befehlend gegenübertritt. Beim Recht im subjektiven Sinn lautete die Def. in etwa: "........, DAHER SPRICHT MAN VOM RECHT IM SUBJEKTIVEN SINN, WENN DEM RECHT IM OBJEKTIVE SINN DAS SUBJEKTIVE RECHT ZU GUTE KOMMT." Da muß ich aber fairerweise sagen, dass ich den wahren Sinn des subjektiven Rechts nicht eindeutig herauslesen kann, aber der oben angeführte Beitrag leuchtet mir schon irgendwie ein.
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