Hallo,

einer meiner guten Freunde wurde im Alkoholrausch (3,00 Promille wurden festgestellt), von Rettungssanitätern behandelt, da er sich irgendeine kleine Kopfverletzung hinzugezogen hat und jemand den Krankenwagen rief. Daraufhin erhielt er einen Brief von der Führerscheinstelle, die ihn zu einem Bluttest auffordert, bei dem es vor allem um die Leberwerte geht. Den Bluttest muss er selbst zahlen. Der Hauptpreis ist ein Jahr Führerscheinentzug. Betonen muss ich, dass dieser Freund zwar einen Führerschein besitzt, allerdings weder vor, noch nachdem die Sanitäter ihn behandelt haben, ein Kraftfahrzeug geführt hat. Er besitzt ja nicht mal ein Auto... das letzte mal gefahren ist er vor ca. einem Jahr, und auch dann nie alkoholisiert. Dementsprechend auch keine Vorstrafen. Tatsache ist aber, dass er durchaus öfters trinkt. Mir stellt sich nun die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage all das beruht. Vor allem interessiert mich der Aspekt, wie es dazu kommt, dass die Sanitäter ihre Schweigepflicht brechen konnten... ist das Vorgehen legitim und durch Gesetze gedeckt? Passiert ist das in Bayern. MfG