Hallo,

mal eine Frage: Am 11. März 2018 habe ich einen Wasserschaden gehabt. Das Wasser ist wohl ne längere Zeit gelaufen, da ich aber in der Zeit im Urlaub war wurde der Schaden erst nach meiner Ankunft bemerkt und dem Vermieter gemeldet.

Das Urteil: Totalschaden.

Nun bin ich meinem Vermieter entgegen gekommen und meinte zu ihm, dass ich im März Urlaub habe und er im März schon loslegen kann, da ich in der Zeit zu meinen Eltern ziehen könnte.

Nun ist es der 14. Mai und ich bin bis heute nicht zurück gezogen und muss in Ausweichwohnungen hausen. Letzte Woche wurde es erst fertig getrocknet. Ich habe jedoch mehr Kosten durch die Ausweichwohnung und der Vermieter hat den Einzug schon 2 mal nach hinten verschoben. Nun soll ich bis mind. Mitte Juni warten (evtl. aber auch länger).

Nun will ich das aber nicht mehr hinnehmen und habe mich auf die Suche nach einer neuen Wohnung gemacht. Darf ich meinem Vermieter hier fristlos kündigen?