Ein Freund von mir kommt aus Syrien und er hat einen Pass (Aufenthalt noch nicht fertig) und eine gültige Fiktionsbescheinigung mit Aufenthalt von 6 Monaten als fortbestehend 81 Abs. 4 AufenthG. Er ist Student und nur von etw 15 Tage in Deutschland. Kann er mit der Fiktionsbescheinigung und Pass in EU und aus EU reisen? Die Namen von beiden Dokumenten sind eins und auf Pass ist Passbild aber auf Fiktionsbescheinigung nicht.

Vielen Dank für Ihre Antwort