Guten Abend Edgee,

zunächst einmal ist es bedauerlich, dass Sie von der Arbeit Ihres Immobilienmakler enttäuscht sind. Mein Rat wäre, dass Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen und ihm Ihre Unzufriedenheit mitteilen und begründen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für die Meinungsverschiedenheit, die sich aus dem Weg räumen lässt.

Falls Sie mit der Tätigkeit Ihres Makler weiterhin unzufrieden sind, haben Sie natürlich das Recht, den Maklervertrag gemäß den zwischen Ihnen und dem Makler verabredeten Bedigungen aufzulösen. Die dafür geltende Frist ist einzuhalten. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag fristlos. Dafür müssen Sie jedoch triftige Gründe vorweisen. Ob das der Fall ist, kann vermutlich nur ein Anwalt stichfest beurteilen.

Ganz wichtig aber: Für alle über den Makler vermittelten Interessenten bleibt dessen Provisionsanspruch im Falle eines Kaufvertrags auch bei Kündigung des Maklervertrags bestehen (siehe auch Antwort von Liesche)! Sofern Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil womöglich der verhandelte Kaufpreis zu niedrig ist, sollten Sie die Immobilie eben zu dem Preis nicht verkaufen. Dann hat der Makler seine Tätigkeit fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Kohlschein

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Beim Lesen Ihrer Frage kam mir ein Buch in den Sinn, das ich vor einigen Jahren gelesen hatte und das mir selbst zahlreiche Impulse zur Beschäftigung mit Immobilien gab. Es erfüllt auch eine Reihe der von Ihnen genannten Punkte, wenn auch nicht alle.

Es geht um das Buch von Thomas Knedel mit dem Titel "Erfolg mit Wohnimmobilien" (2. Auflage). Auf den Autor trifft jedoch die von Ihnen erwähnte "Seminar-Strategie" zu. Derartige Seminare bietet Herr Knedel an. In seinem Buch gibt es aber auch zahlreiche Informationen.

Eine Alternative könnte das Buch "Geld verdienen mit Wohnimmobilien" von Alexander Goldwein sein. Dieses Buch habe ich jedoch nicht selbst gelesen und kann daher zu Inhalt und Güte wenig sagen.

Die Bücher finden Sie bei Amazon hier:

https://www.amazon.de/Erfolg-mit-Wohnimmobilien-Immobilieninvestor-Bonusmaterial/dp/3947059000/

https://www.amazon.de/Geld-verdienen-mit-Wohnimmobilien-Immobilieninvestor/dp/0993950647/

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In mehreren Antworten ist dir bereits die richtige Antwort gegeben worden: Dein Mietvertrag endet mit Ablauf des Monats, das heißt in deinem Fall zum Ende des 31. des Monats. Der Makler kann dich nicht nötigen, die Wohnung bereits früher zu übergeben.

Dennoch solltest du noch einige Punkte beachten. Die Rückgabe der Wohnung muss im "vertragsgemäßen", also typischerweise wiedervermietbaren Zustand erfolgen. Sprich: Wenn du die Wohnung länger bewohnt hast oder aus anderen Gründen Schönheitsreparaturen erforderlich sind, müssen diese am 31.10. ebenfalls von dir erledigt sein.

Denn die Situation erweckt den Eindruck, dass die Wohnung bereits ab dem 1.11. wieder bezogen werden soll. Dann könnte der neue Mieter oder der Vermieter mit Ansprüchen auf dich zukommen, falls die Wohnung bei Rückgabe am 31. des Monats nicht im vertraglich geschuldeten Zustand ist. Weitere gute Hinweise zu dem Thema gibt der Mieterschutzbund Berlin auf dieser Seite.

Und noch eine Frage: Gibt es in deinem Mietvertrag einen Hinweis darauf, dass du die Wohnung bei Mietbeginn früher übernommen hattest? Und steht dort etwas zur Rückgabe? Vermutlich wären entsprechende Passagen unwirksam, aber Streit könnte es trotzdem geben.

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