In dem Fall liegt zivilrechtlich eine Besitzstörung und strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wogegen du dich zur Wehr setzen kannst, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Du kannst ihn also mit "Gewalt" vertreiben, natürlich immer nur so viel, wie angemessen ist (zunächst auffordern, dann androhen, dann wegtragen, schubsen etc.).

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Das ist sogar in der Regel so. Der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Wert des Geschäftsanteils spiegelt nur seinen Anteil am Stammkapital wieder. Das tatsächliche Vermögen der Gesellschaft kann deutlich höher sein. Hinzu kommen Gewinnerwartungen für die Zukunft, die (genau wie bei Aktien) den Kaufpreis des Anteils mitbestimmen.

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de jure meint "von Gesetzes wegen"; de facto meint "tatsächlich". Im Zusammenhang verwendet, sollen die Begriffe aussagen, dass eine Lage tatsächlich besteht (de facto), das Gesetz aber etwas anderes will (de jure). Im Gerichtsverfahren würde dann dafür gesorgt - abstrakt gesprochen - dass Rechts- und Faktenlage wieder zusammenpassen.

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Die Abfrage wirkt sich überhaupt nicht auf deinen Score aus. In manchen Situationen ist so eine private Abfrage ja auch unungänglich (Anmietung einer Wohnung etc.). Außerdem ist die Schufa sogar verpflichtet, dir eine Abfrage pro Jahr kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das wird wohl kaum Auswirkungen auf deinen Score haben.

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