Hallo, wir haben vor 2 Jahren eine Wohnung ungestrichen übernommen (so auch im Übergabeprotokoll festgehalten). Muss ich beim Auzusg jetzt die Wände streichen oder darf ich die Wohnung genaus so überlassen? Wir haben einen Standard-Mietvertrag, in dem keine zusätzlichen Sachen zu diesem Thema festgelegt wurden. Vielen Dank für die Hilfe. Ann