Wir kaufen grade eine Immobilie und haben einen Notar für den Kaufvertrag beauftragt. Dabei kam heraus, dass die Angabe des Maklers im Exposé nicht mit der Eintragung im Grundbuch übereinstimmt. Wir haben natürlich den Makler darauf angesprochen, der sich nun auf die Angaben des Verkäufers bezieht. Allerdings wissen wir, dass dem Makler ein Verkehrswertgutachten vorlag in dem die richtigen Angaben standen. Dieses Gutachten wurde auch bei der Besichtigung erwähnt woraufhin wir dieses auch gerne sehen wollten. Daraufhin bekamen wir schriftlich, dass das Gutachten erst nach den Kaufpreisverhandlungen einzusehen ist.

Wir fühlen uns jetzt echt über den Tisch gezogen. Kann man den Makler irgendwie belangen? Hat jemand Erfahrungen?