Antwort
- Garantie ist nicht gleich Gewährleistung und ein freiwillges Versprechen der Herstellers oder Verkäufers. Gilt häufig nur für den Ersterwerber.
- die Gewährleistungsrechte gelten zunächst einmal nur zwischen Verkäufer und Erstkäufer, da der Verkäufer nur mit diesem einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat und sind somit nicht einfach übertragbar!