Es ist unfassbar! Ein Vermieter, der von sich behauptet seit Jahrzehnten Wohnungen zu vermieten, kennt die einwohnermelderechtliche Adresse seines Mietobjekts nicht. Im schriftlichen Mietvertrag steht ein inexistentes Mietobjekt. Das Haus mit der Mietvertragsadresse gibt es nicht. Trotz vorgelegter Mieterselbstauskunft stehen falsche Angaben zu den Mietern drin. Die in Adressen wohnten, wo sie nie gemeldet waren. Der Mietvertrag strotz nur so vor falschen Angaben. Meiner Rechtsauffassung existiert kein gültiger schriftlicher Mietvertrag, da er grundlegen formalen Voraussetzungen nicht genügt. Aus enem schriftlichen Mietvertrag muss zweifelsfrei hervorgehen: Wer vermietet, an wen, welches Mietobjekt? Der Mietzins muss nicht einmal stimmen, weil für eine Mieterhöhung kein neuer Mietvertrag geschlossen werden muss. BBei Abschluss des Mietvertrag wurde mündlich immer nur von dem Mietobjeht gesprochen, dass es unter der Adresse wiederum nicht gibt. Ergo kam m. E. auch kein mündlicher Mietvertrag zustande. Da die Miete immer bezahlt wurde, nebst aller Nebenkosten, ist dies hier der sehr seltene Fall eines konkludenten Mietverhältnisses eingetreten? Bitte nur Antworten, wenn gesicherte Angaben gemachht werden. Ich meine und ich denke, kann ich nicht gebrauchen. Wo kann ich Rechte und Pflichten in einem konkludenten Mietverhältnis nachlesen?

Danke