Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten."

"ist zu ermöglichen" heißt nicht, dass die Busse Vorfahrt haben und einfach fahren dürfen. Sie sind zu behandeln, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, der in den fließenden Verkehr einfahren will. Natürlich ist es Gang und Gäbe, dass man den Bus vorher fahren lässt. Es ist aber keine gesetzlich festgeschriebene Pflicht.

Einem Bekannten von mir ist letztens ein Bus in die Seite gefahren, weil der ohne zu gucken einfach losgefahren ist. Busfahrer hat sich aufgeregt wie ein Rohrspatz - Polizei kam, sagte "Ätsch Busfahrer bist schuld, du hast 'doppelte Sorgfaltspflicht'". Schaden zahlt die Versicherung der BVG... dumm gelaufen :)

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