Hallo,

Ich werde mit einen Freund eine Sprachschule demnächst in Baden Württemberg gründen. Unsere Teilnehmer müssen nichts bezahlen und wir bieten 7 verschiedene Sprachen in mehr als 24 Länder.

Meine Fragen

  1. Vor einige Minuten habe ich gelesen dass einer Sprachschule bzw.. freie Unterrichtseinrichtung ist nicht als "Schule" definiert. Welche Gesetze gibt es für die Gründung einer Sprachschule in B-W? welche Genehmigung? Welche Ämter kümmern sie sich von sollte Betriebseröffnungen?

  2. Müssen die Lehrern einer Sprachschule einen Bachelor haben oder eine Ähnliche Prüfung vorweisen oder können auch Studenten unterrichten? (zu beachten ist dass wir keine Mitarbeitern einstellen, sondern mit Freiberufler und Volunteers arbeiten).

  3. Ich habe auch gelesen dass wenn meine Sprachschule als Nachhilfeschule genannt wird, benötige ich gar keine Genehmigung weder besondere Papiere. In wie weit ist dies Wahr?

Vielen Dank im voraus * Ich bin mir sicher Sie können mehr als einen Fehler in meiner Rechtschreibung finden, nach einem Jahr in Deutschland finde ich dass dies in Ordnung ist und kein Kommentar ist darüber -in diesen Augenblick- nötig.