Hallo. Ich habe eine Frage zu dem Prozedere, wenn in einem Büro eingebrochen wurde und eine Inventarversicherung den Schaden deckt. Was passiert, wenn der Täter in kurzer Zeit gefasst wird? Kann die Versicherung dann die Auszahlung verweigern mit Hinweis, der Täter sei gefasst und man müsse sich nun als Geschädigter den Schaden vom Täter begleichen lassen? Solche Prozesse dauern in der Regel ja ewig, bis dahin ist der Betrieb dann pleite, weil durch den Einbruch die Geräte fehlen und nicht gearbeitet werden kann. Gibt es da eine gültige Rechtsprechung? Habe online nichts gefunden, ob Versicherungen einen da noch in den Ruin treiben können, wenn die Einbrecher geschnappt werden. Vielen Dank!